Zulässigkeit der prozentualen Abgeltung der Feiertage bei Personalverleihern

Art. 38 AVE LMV

Dokument­nummer

SVK 79/2019

Publikations­datum

23. Oktober 2019

Version

30. November -0001

Zusammenfassung

Hinweis zur prozentualen Abgeltung der Feiertage

Art. 38 AVE LMV sieht keine prozentuale Abgeltung der Feiertage vor. Bei einer prozentualen Abgeltung gilt nach dem Günstigkeitsprinzip, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall mindestens gleich gut wie bei Anwendung des Grundsatzes gemäss Art. 38 AVE LMV gestellt sein muss. Eine prozentuale Feiertagsanrechnung ist nur dann nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer damit gegenüber der Grundsatzregelung von Art. 38 AVE LMV schlechter gestellt wird. An dieser Stelle ist ebenso darauf hinzuweisen, dass es je nach Zeitpunkt (1. Halbjahr mit vielen Feiertagen oder 2. Halbjahr mit wenigen Feiertagen) und Dauer eines (Temporär-)Einsatzes für den Arbeitnehmer günstiger sein kann, die Feiertage nicht effektiv, sondern prozentual angerechnet zu erhalten.

Datei

SVK 79/2019
Hinweis zur prozentualen Abgeltung der Feiertage Art. 38 AVE LMV sieht keine prozentuale Abgeltung der Feiertage vor. Bei einer prozentualen Abgeltung gilt nach dem Günstigkeitsprinzip, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall mindestens gleich gut wie bei Anwendung des Grundsatzes gemäss Art. 38 AVE LMV gestellt sein muss. Eine prozentuale Feiertagsanrechnung ist nur dann nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer damit gegenüber der Grundsatzregelung von Art. 38 AVE LMV schlechter gestellt wird. An dieser Stelle ist ebenso darauf hinzuweisen, dass es je nach Zeitpunkt (1. Halbjahr mit vielen Feiertagen oder 2. Halbjahr mit wenigen Feiertagen) und Dauer eines (Temporär-)Einsatzes für den Arbeitnehmer günstiger sein kann, die Feiertage nicht effektiv, sondern prozentual angerechnet zu erhalten.