Auftrag

Die Schweizerische Paritätische Vollzugs­kommission Bau­haupt­gewerbe (SVK) ist für die Anwendung und Durchsetzung des Landes­mantel­vertrages für das Schweizerische Bau­haupt­gewerbe (LMV) zuständig. Sie entscheidet über generelle Auslegungs­fragen des LMV und über Fragen gesamt­schweizerischer Bedeutung.

LMV

Der LMV ist der Gesamtarbeitsvertrag zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften Unia und Syna zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Der LMV beinhaltet Bestimmungen über den Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen), Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (schuldrechtliche Bestimmungen) und Bestimmungen über den Vollzug und die Durchsetzung des LMV.

Koordination und Weiterbildung

Der SVK obliegt die Koordination und Unterstützung der Tätigkeiten der Paritätischen Berufskommissionen (PBK) sowie deren Ausbildung und Beratung bei der Durchsetzung des LMV. Die SVK selbst ist nicht für die Beratung und Kontrolle der Einhaltung des LMV bei den unterstellten Betrieben zuständig. Sie entscheidet aber über Zuständigkeitsfragen zwischen Paritätischen Berufskommissionen und kann im Einzelfall Weisungen erlassen.

Kontroll­tätigkeit

Zusätzlich ist die SVK für die Kontrolle der Geschäftstätigkeit der PBK zuständig. Sie übernimmt die Koordination des LMV-Vollzugs mit anderen Vollzugsorganen im Bauhauptgewerbe sowie in anderen Branchen und mit Bundesbehörden und ausländischen Stellen.

Vermittlungs­funktion

Die SVK ist weiter zuständig für die Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen über die Anwendung und Auslegung von Bestimmungen des LMV und der integrierten Vereinbarungen.