Auftrag
Die Schweizerische Paritätische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe (SVK) ist für die Anwendung und Durchsetzung des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) zuständig. Sie entscheidet über generelle Auslegungsfragen des LMV und über Fragen gesamtschweizerischer Bedeutung.
LMV
Koordination und Weiterbildung
Der SVK obliegt die Koordination und Unterstützung der Tätigkeiten der Paritätischen Berufskommissionen (PBK) sowie deren Ausbildung und Beratung bei der Durchsetzung des LMV. Die SVK selbst ist nicht für die Beratung und Kontrolle der Einhaltung des LMV bei den unterstellten Betrieben zuständig. Sie entscheidet aber über Zuständigkeitsfragen zwischen Paritätischen Berufskommissionen und kann im Einzelfall Weisungen erlassen.
Kontrolltätigkeit
Zusätzlich ist die SVK für die Kontrolle der Geschäftstätigkeit der PBK zuständig. Sie übernimmt die Koordination des LMV-Vollzugs mit anderen Vollzugsorganen im Bauhauptgewerbe sowie in anderen Branchen und mit Bundesbehörden und ausländischen Stellen.
Vermittlungsfunktion
Die SVK ist weiter zuständig für die Schlichtung bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen über die Anwendung und Auslegung von Bestimmungen des LMV und der integrierten Vereinbarungen.