Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs einer regionalen PBK

Art. 10 Abs. 3 lit. a LMV

Dokument­nummer

SVK 54/2008

Publikations­datum

21. April 2009

Version

30. November -0001

Zusammenfassung

Mittels lokalem Gesamtarbeitsvertrag bzw. lokaler Vereinbarung kann nach Vereinbarung zwischen den involvierten lokalen Vertragsparteien und Zustimmung der LMV-Vertragsparteien der räumliche Geltungsbereich für die Vollzugstätigkeit einer PBK über die Kantonsgrenze hinaus erweitert werden.

Entscheidung

Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs einer regionalen PBK für die Vollzugstätigkeit mittels lokalem Gesamtarbeitsvertrag bzw. lokaler Vereinbarung

An dieser Stelle ist auf Art. 10 Abs. 3 lit. a LMV hinzuweisen. Mittels lokalem Gesamtarbeitsvertrag bzw. lokaler Vereinbarung kann – gestützt auf die vorgenannte LMV-Bestimmung – der räumliche Geltungsbereich für die Vollzugstätigkeit einer PBK über die Kantonsgrenze hinaus erweitert werden. Als Beispiel kann hier der räumliche Geltungsbereich der PBK Region Basel aufgeführt werden: Die Regio PBK Basel ist sowohl für die Kantone Basel-Stadt, Baselland sowie für die im Kanton Solothurn liegenden Bezirke Dorneck und Thierstein für den Vollzug zuständig. Solche Lösungen sind dann ins Auge zu fassen, wenn sie sich aufgrund sprachlicher, örtlicher oder regionaler Gegebenheiten aufdrängen. Selbstverständlich braucht es dazu eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den involvierten lokalen Vertragsparteien und die Zustimmung der LMV-Vertragsparteien.

Datei

SVK 54/2008
Mittels lokalem Gesamtarbeitsvertrag bzw. lokaler Vereinbarung kann nach Vereinbarung zwischen den involvierten lokalen Vertragsparteien und Zustimmung der LMV-Vertragsparteien der räumliche Geltungsbereich für die Vollzugstätigkeit einer PBK über die Kantonsgrenze hinaus erweitert werden.