SVK 54/2008
30. November -0001
Mittels lokalem Gesamtarbeitsvertrag bzw. lokaler Vereinbarung kann nach Vereinbarung zwischen den involvierten lokalen Vertragsparteien und Zustimmung der LMV-Vertragsparteien der räumliche Geltungsbereich für die Vollzugstätigkeit einer PBK über die Kantonsgrenze hinaus erweitert werden.
Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs einer regionalen PBK für die Vollzugstätigkeit mittels lokalem Gesamtarbeitsvertrag bzw. lokaler Vereinbarung
An dieser Stelle ist auf Art. 10 Abs. 3 lit. a LMV hinzuweisen. Mittels lokalem Gesamtarbeitsvertrag bzw. lokaler Vereinbarung kann – gestützt auf die vorgenannte LMV-Bestimmung – der räumliche Geltungsbereich für die Vollzugstätigkeit einer PBK über die Kantonsgrenze hinaus erweitert werden. Als Beispiel kann hier der räumliche Geltungsbereich der PBK Region Basel aufgeführt werden: Die Regio PBK Basel ist sowohl für die Kantone Basel-Stadt, Baselland sowie für die im Kanton Solothurn liegenden Bezirke Dorneck und Thierstein für den Vollzug zuständig. Solche Lösungen sind dann ins Auge zu fassen, wenn sie sich aufgrund sprachlicher, örtlicher oder regionaler Gegebenheiten aufdrängen. Selbstverständlich braucht es dazu eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den involvierten lokalen Vertragsparteien und die Zustimmung der LMV-Vertragsparteien.