Auslegung des Begriffes ,Einsatzes‘ und Folgen für den bestimmenden Wechselkurs

SECO-Weisung zum internationalen Lohnvergleich

Dokument­nummer

SVK 44/2015

Publikations­datum

27. April 2015

Version

30. November -0001

Zusammenfassung

Der Begriff des Einsatzes bezieht sich klarerweise auf den Einsatz, welcher auf der Meldung festgehalten wird.
Bei der Bestimmung des Wechselkurses ist jeweils auf jeden gemeldeten Einsatz abzustellen und dafür ist der publizierte Monatsmittelkurs zu Beginn des Einsatzes massgebend, unabhängig davon, ob der gemeldete Einsatz nur Teil eines Gesamtauftrags ist.
(Siehe dazu Ziffer 3.11 der SECO Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich vom 22.04.2014)

Entscheidung

Der Begriff des Einsatzes bezieht sich klarerweise auf den Einsatz, welcher auf der Meldung festgehalten wird.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass je nach Branche die Einsatzdauer stark variieren kann. Im Baunebengewerbe ist jeweils eine kurze Einsatzdauer von einzelnen Tagen üblich, im Bauhaupt-gewerbe werden oft auch Einsätze über mehrere Wochen und bis zu drei Monaten gemeldet. Der in der Weisung verstandene Einsatz bezieht sich jeweils auf die in der Meldung festgesetzte Dauer. Bei langdauernden Projekten, welche sich im Bauhauptgewerbe auch über ein Kalender-jahr hinweg ziehen können, bedingt dies wiederholte Meldungen des Einsatzbetriebes über ihre eingesetzten Arbeitnehmenden als Entsandte.
Sinn und Zweck des internationalen Lohnvergleichs ist es, dass der entsandte Arbeitnehmer An-spruch auf dieselben Lohn- und Arbeitsbedingungen wie ein Arbeitnehmer im Entsendeland hat. Dabei ist der Wechselkurs anzuwenden, welcher während der effektiven Einsatzzeit gilt.
Ziffer 3.11 der SECO Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich vom 22.04.2014 lautet wie folgt: Unter dem untenstehenden Link der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) werden monatlich die Durchschnittswechselkurse veröffentlicht.

Der publizierte Monatsmittelkurs zu Beginn des Einsatzes ist massgebend. Bsp: Beginnt ein Einsatz am 14. April 2014, ist der für den Monat April 2014 von der ESTV publizierte Monatsmittelkurs anwendbar (Publikation erfolgt jeweils am 25. des Vormonats). Diese Regelung gilt unabhängig von der Dauer des Einsatzes.

Abschliessend ist auch auf die tatsächlichen Gegebenheiten im Bauhauptgewerbe hinzuweisen. Je länger sich ein Werkvertrag hinzieht, desto höher ist das Risiko von Wechselkursschwankun-gen. Dies ist bei grenzüberschreitenden Verträgen zu berücksichtigen. Dieses Risiko darf nicht auf die Entsendelöhne der entsandten Arbeitnehmer abgewälzt werden. Diese haben Anspruch auf den Mindestlohn, welcher im Zeitpunkt der Verrichtung der Arbeiten im Entsendeland anwendbar ist. Dies gilt auch dann, wenn unvorhergesehene Arbeitsunterbrüche über mehrere Monate entstehen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Regelung in der Weisung zu verstehen.

Datei

SVK 44/2015
Der Begriff des Einsatzes bezieht sich klarerweise auf den Einsatz, welcher auf der Meldung festgehalten wird. Bei der Bestimmung des Wechselkurses ist jeweils auf jeden gemeldeten Einsatz abzustellen und dafür ist der publizierte Monatsmittelkurs zu Beginn des Einsatzes massgebend, unabhängig davon, ob der gemeldete Einsatz nur Teil eines Gesamtauftrags ist. (Siehe dazu Ziffer 3.11 der SECO Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich vom 22.04.2014)