Erfassung der Reisezeit ab der ersten Minute als Arbeitszeit

Art. 49 LMV 2026 i.V.m. Art. 9 ArG und Art. 13 ArGV 1

Dokument­nummer

117/2026; Verweis auf SVK 117/2016 und SVK 13/2007

Publikations­datum

21. Mai 2026

Version

26. Juni 2026

Zusammenfassung

Die Erfassung der Reisezeit als Arbeitszeit ab der ersten Minute stellt eine Besserstellung der Arbeitnehmenden dar und steht mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des LMV in Einklang.

Die SVK hat diese Variante als zulässig anerkannt. Ihre Wirksamkeit setzt jedoch die Schriftform
voraus. Sie kann entweder unternehmensweit oder auf einzelne Betriebsteile beschränkt eingeführt
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie dauerhaft ohne häufige oder willkürliche Änderungen
angewendet wird.

Datei

117/2026; Verweis auf SVK 117/2016 und SVK 13/2007
Letzte Änderung am 26. Juni 2026, 9.28 Uhr durch Andri Voegele
Die Erfassung der Reisezeit als Arbeitszeit ab der ersten Minute stellt eine Besserstellung der Arbeitnehmenden dar und steht mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des LMV in Einklang. Die SVK hat diese Variante als zulässig anerkannt. Ihre Wirksamkeit setzt jedoch die Schriftform voraus. Sie kann entweder unternehmensweit oder auf einzelne Betriebsteile beschränkt eingeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie dauerhaft ohne häufige oder willkürliche Änderungen angewendet wird.

Organisationen