117/2026; Verweis auf SVK 117/2016 und SVK 13/2007
26. Juni 2026
Die Erfassung der Reisezeit als Arbeitszeit ab der ersten Minute stellt eine Besserstellung der Arbeitnehmenden dar und steht mit den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des LMV in Einklang.
Die SVK hat diese Variante als zulässig anerkannt. Ihre Wirksamkeit setzt jedoch die Schriftform
voraus. Sie kann entweder unternehmensweit oder auf einzelne Betriebsteile beschränkt eingeführt
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie dauerhaft ohne häufige oder willkürliche Änderungen
angewendet wird.