Abgeltung Ferienlohn

Art. 34 Abs. 2 LMV, Art. 329d OR

Dokument­nummer

VK SPK 48/2006, 11/2007; LMV 06

Publikations­datum

29. Juni 2006

Version

11. September 2024

Zusammenfassung

Der LMV lässt klarerweise keine Abgeltung des Ferienlohns zu. Allenfalls kann bei unregelmässiger Anstellung ausnahmsweise der Ferienlohnanspruch mit dem laufenden Lohn abgegolten werden (vgl. BGE 129 III 493, beigelegt).

Für die Berechnung ist einerseits Anhang 8 zum LMV, andererseits Art. 50 LMV zu berücksichtigen.

Entscheidung

Abgeltung Ferienlohn

Zu der grundsätzlichen Frage zu Art. 34 Abs. 2 LMV kann festgehalten werden, dass der LMV klar keine Abgeltung des Ferienlohnes zulässt.

Explizit ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 34 Abs. 2  Satz 1 und 2 Satz allgemeinverbindlich erklärt sind. Der Anhang 8 LMV (Tabelle zur Berechnung des prozentualen Ferienlohnes und des prozentualen 13. Monatslohnes) und auch die entsprechenden Fussnoten sind allgemeinverbindlich erklärt. Art. 50 LMV (Regelung für die Auszahlung) ist ebenfalls allgemeinverbindlich erklärt.

Das Bundesgericht hat sich zur Frage geäussert, ob im Fall einer unregelmässigen Anstellung ausnahmsweise die Möglichkeit bestehen soll, den Ferienlohnanspruch mit dem laufenden Lohn abzugelten. Der Bundesgerichtsentscheid ist auf der Website einsehbar, BGE 129 III 493.

Datei

VK SPK 48/2006, 11/2007; LMV 06
Letzte Änderung am 11. September 2024, 9.33 Uhr durch Andri Voegele
Der LMV lässt klarerweise keine Abgeltung des Ferienlohns zu. Allenfalls kann bei unregelmässiger Anstellung ausnahmsweise der Ferienlohnanspruch mit dem laufenden Lohn abgegolten werden (vgl. BGE 129 III 493, beigelegt). Für die Berechnung ist einerseits Anhang 8 zum LMV, andererseits Art. 50 LMV zu berücksichtigen.