Missbräuchliche Kündigung, Entlassung eines gewählten Arbeitnehmervertreters: Entscheid des Bundesgerichts vom 19. März 2012

Art. 336 Abs. 2 lit. b OR; Art. 21 Abs. 6 AVE LMV

Dokument­nummer

Publikations­datum

19. März 2012

Version

30. November -0001

Zusammenfassung

GE 138 III 359

An der Rechtsprechung gemäss BGE 133 III 512, wonach eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen nicht missbräuchlich ist, soweit kein Zusammenhang mit der Tätigkeit des Angestellten als gewählter Arbeitnehmervertreter besteht, wird festgehalten.

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GE 138 III 359 An der Rechtsprechung gemäss BGE 133 III 512, wonach eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen nicht missbräuchlich ist, soweit kein Zusammenhang mit der Tätigkeit des Angestellten als gewählter Arbeitnehmervertreter besteht, wird festgehalten.