SVK 12/2023
17. September 2024
NEU Art. 78bis Abs. 2 gemäss Vereinbarung vom 29. November 2022
Die Vertragsparteien des LMV haben die bestehende Bestimmung zum Informationssystem Allianz Bau (ISAB) in Art 78bis LMV wie folgt ergänzt [die vorgenommenen Ergänzungen sind unterstrichen]:
Art. 78bis Informationssystem Allianz Bau
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1. GAV-Bescheinigung gemäss NEU Art 78bis Abs. 2 LMV
Gemäss NEU Art. 78bis Abs. 2 LMV ist der Hauptbetrieb verpflichtet, die GAV-Bescheinigung des einzusetzenden Zweitbetriebs (s.g. «Subunternehmen») zu prüfen und diesen Subunternehmer nicht einzusetzen, wenn gemäss GAV-Bescheinigung zum Zeitpunkt der Vergabe GAV-Verfehlungen vorliegen.
Fragestellung
Hierzu wurde die SVK gebeten, zu bestätigen, dass sich diese neue Bestimmung ausschliesslich auf den Abschnitt «Bescheinigungsergebnis» der GAV-Bescheinigung bezieht, in dem die Option „Aktuell liegen GAV-Verfehlungen“ angegeben ist. Wenn diese Option angekreuzt ist, darf das Subunternehmen gemäss NEU Art 78bis Abs. 2 LMV nicht eingesetzt werden.
Beschluss des SVK Vorstands:
An der Sitzung vom 9. Februar 2023 hat der SVK Vorstand Folgendes bestätigt:
Die Regelung gemäss NEU Art. 78bis Abs. 2 LMV bezieht sich ausschliesslich auf den Abschnitt «Bescheinigungsergebnis» der GAV-Bescheinigung. Ist die Option „Aktuell liegen GAV-Verfehlungen“ angekreuzt, darf der Hauptunternehmer den Zweitunternehmer (s.g. Subunternehmer) bei der Vergabe nicht berücksichtigen.
2. Sanktionierung gemäss NEU Art 78bis Abs. 2 LMV
Gemäss NEU Art. 78bis Abs.2 letzter Satz kann die zuständige PBK Sanktionen gemäss Art. 79 LMV aussprechen, wenn die Betriebe sich an die neue Regelung betreffend die Überprüfung der GAV Bescheinigung nicht halten.
Fragestellung
Es stellt sich die Frage, ob die PBK im Falle einer Verletzung der Regelung gemäss NEU Art. 78bis Abs. 2 LMV beide Unternehmen (Haupt- und Subunternehmen) oder nur das Hauptunternehmen sanktionieren kann.
An der Sitzung vom 9. Februar 2023 hat der SVK Vorstand Folgendes besschlossen:
Die PBK kann im Falle eines Verstosses gegen diesen Grundsatz nur das Hauptunternehmen sanktionieren.