SVK 37/2013
30. November -0001
Regelt die Übergangsbestimmungen vom AVE LMV 2008 zum AVE LMV 2012-2015 ab Inkrafttreten des AVE LMV 2012-2015 (alte Praxis gemäss AVE LMV 2008 in VK-SPK 45/2006)
Die Regelungen von Art. 43 Abs. 2 und 3 AVE LMV 2012-2015 kommen unmittelbar mit Eintritt der AVE ab dem 1. Februar 2013 zur Anwendung. Es ist jedoch darauf zu achten, dass auf laufende Arbeitsverhältnisse, die sich nach dem LMV 2008 richten, nicht automatisch die neuen Regeln des Art. 43 Abs. 2 AVE LMV 2012-2015 zur Anwendung kommten, sondern es in diesen Fällen einer Änderungskündigung bedarf.
Hinsichtlich Art. 43 Abs. 3 AVE LMV 2012-2015 ergeben sich hingegen für den gestaffelten Lohn keine Probleme, erfolgen doch die ersten Abschlüsse von Baupraktikern und Strassenbaupraktikern EBA die ersten Abschlüsse erst im Sommer 2013.
Anwendbarkeit ab 1. Februar 2013 der neuen Bestimmung über die ‚gestaffelten Löhne‘ bei bestehenden Arbeitsverhältnissen (Art. 43 LMV 2012 – 2015)
Die SVK hat beschlossen, dass die Regelungen von Art. 43 Abs. 2 und 3 AVE LMV 2012 – 2015 unmittelbar mit Eintritt der AVE ab dem 1. Februar 2013 zur Anwendung kommen. Somit können ungeachtet des Zeitpunkts des Lehrabschlusses per 1. Februar 2013 die Bestimmungen von Art. 43 Abs. 2 AVE LMV 2012 – 2015 angewendet werden, wenn die Voraussetzungen dafür (Vertrag im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene Berufslehre sowie eine unbefristete Festanstellung) gegeben sind. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass auf laufende Arbeitsverhältnisse, die sich nach dem LMV 2008 richten, nicht automatisch die neuen Regeln des AVE LMV 2012 – 2015 Anwendung finden. Es bedarf hierzu vielmehr einer Kündigung des laufenden Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfristen mit der Offerte für einen geänderten Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist (‚Änderungskündigung‘).
Hinsichtlich der Regelung gemäss Art. 43 Abs. 3 AVE LMV 2012 – 2015 ergeben sich für den gestaffelten Lohn für Baupraktiker und Strassenbaupraktiker EBA der Lohnklasse A hingegen keine übergangsrechtlichen Fragestellungen. Der erste Lehrgang der Baupraktiker und Strassenbaupraktiker EBA startete im Jahr 2011, so dass die ersten Abschlüsse im Sommer 2013 erfolgen. Daraus ergibt sich, dass nach erfolgreich abgeschlossener Lehre ohne Weiteres die Bestimmungen des AVE LMV 2012 – 2015 auf die Baupraktiker und Strassenbaupraktiker EBA der Lohnklasse A Anwendung finden können.