Betrieblicher Geltungsbereich: Grundwasserabdichtung, Fugenabdichtung

Art. 2 Abs. 3 AVE LMV

Dokument­nummer

VK SPK 43/2005

Publikations­datum

23. Januar 2006

Version

30. November -0001

Zusammenfassung

Abdichtungs- und Isolationsbetriebe fallen für Arbeiten an der Gebäudehülle im weiteren Bereich unter den LMV.  Für die vorliegende Frage ist abzuklären, ob es sich beim Betrieb um einen unechten Mischbetrieb handelt, der vorwiegend im Bauhauptgewerbe tätig ist. Die SUVA-Einteilung ist bei Unterstellungsprüfungen lediglich ein Kriterium unter vielen, das zu berücksichtigen ist.

Entscheidung

Unterstellungsaspekte bei Brandabschottung, Grundwasserabdichtung, Fugenabdichtung

Im Unterstellungsbericht werden die tatsächlichen Tätigkeitsbereiche einer Firma aufgelistet. Im vorliegenden Fall ist nicht klar ersichtlich, ob die Firma vorwiegend im Bereich Grundwasserabdichtungen oder Fugenabdichtungen tätig ist. Diese Unterscheidung ist insofern unerheblich, weil beide Bereiche unter den LMV fallen (sofern es sich nicht um Fugenabdichtungen im Innenbereich handelt). Gemäss dem allgemeinverbindlich erklärten Geltungsbereich des LMV fallen Abdichtungs- und Isolationsbetriebe für Arbeiten an der Gebäudehülle im weiteren Sinne unter den LMV.

Bei der Firma handelt es sich um einen unechten Mischbetrieb der überwiegend im Bauhauptgewerbe tätig ist. Die bisherige Unterstellung der Firma unter den GAV für das Schweizerische Isoliergewerbe deckt allfällig den Tätigkeitsbereich der Brandabschottung ab. Bei diesem Punkt ist eine GAV Konkurrenz nicht gegeben, weil die Firma klar überwiegend im LMV Geltungsbereich tätig ist.

Die Problematik der SUVA Klassen-Einteilung 45M, entspricht dem Einreihungsmerkmal ‚Kälte, Wärme- und Schallisolationen‘. Bei Unterstellungsprüfungen ist die SUVA-Einteilung ein Kriterium von vielen, die zu berücksichtigen sind. Im vorliegenden Fall ist es offensichtlich, dass die tatsächliche Tätigkeit der Firma nicht dem im SUVA Versicherungsausweis angegebenen Bereich entspricht. Zudem ist zu bemerken, dass die SUVA grundsätzlich keine umfassende Prüfung über den tatsächlichen Tätigkeitsbereich einer Firma durchführt.

Datei

VK SPK 43/2005
Abdichtungs- und Isolationsbetriebe fallen für Arbeiten an der Gebäudehülle im weiteren Bereich unter den LMV.  Für die vorliegende Frage ist abzuklären, ob es sich beim Betrieb um einen unechten Mischbetrieb handelt, der vorwiegend im Bauhauptgewerbe tätig ist. Die SUVA-Einteilung ist bei Unterstellungsprüfungen lediglich ein Kriterium unter vielen, das zu berücksichtigen ist.